Montag, 30. Mai 2022

Wie stellt man Strafanzeige wegen Verleumdung?

Eine Verleumdung liegt vor, wenn eine Person jemand anderen der Begehung einer strafbaren Handlung (Offizialdelikt; z.B. Mord) oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, obwohl die beschuldigende Person (Täterin/Täter) weiß, dass die Verdächtigung falsch ist. Durch die falsche Verdächtigung muss die beschuldigte Person (Opfer) der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt werden.


Strafanzeige und Strafantrag müssen Sie laut § 77 StGB innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnisnahme der Verleumdung und des Täters stellen. Einzige Voraussetzung: Strafanzeige und Strafantrag müssen gerechtfertigt sein. Das bedeutet: Sie dürfen nur mit Beweisen jemanden wegen Verleumdung anzeigen. 

Welche Strafe droht bei einer Verleumdung? 

Gem. § 187 StGB wird Verleumdung mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sanktioniert. Wurde die Verleumdung in der Öffentlichkeit oder durch das Verbreiten von Schriften begangen, beträgt die Strafandrohung sogar Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

Bei der Verleumdung handelt es sich um eine Straftat. Ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind in § 187 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Gemeinsam mit der Beleidigung (§ 185 StGB) und der üblen Nachrede (§ 186 StGB) schützt sie das Rechtsgut der persönlichen Ehre.

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